Information zur finanziellen Förderung von AusbildungsbetriebenFit for Work - Chance Ausbildung
Die Ausbildungsinitiative „Fit for Work-Chance Ausbildung“ der Bayerischen Staatsregierung ist eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Betriebe, die Jugendliche mit verringerten Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, sowie Personen, die eine Teilzeitausbildung (Erstausbildung) absolvieren möchten, ausbilden. Voraussetzung hierfür ist der Sitz oder die Niederlassung des Betriebs in Bayern.
Laufzeit und Voraussetzungen bei Vollzeitausbildungsverträgen
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Zielgruppe (siehe unten), die frühestens am 01.06.2025 ihre Ausbildung begonnen haben, mit einem Zuschuss in Höhe von 360 Euro monatlich. Der Bewilligungszeitraum ist unabhängig von der für den jeweiligen Beruf geregelten Ausbildungsdauer auf längstens 16 Monate beschränkt.
Zur förderfähigen Zielgruppe zählen u.a.:
- Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen konnten (Ausnahme: mittlerer Schulabschluss oder höher).
- Junge Menschen ohne Schulabschluss oder aus einer Praxis- oder Berufsorientierungsklasse
- Sog. Altbewerber (Schulentlassungsjahr im Kalenderjahr vor Ausbildungsbeginn oder früher) mit höchstens qualifizierendem Abschluss der Mittelschule
- junge Menschen, die den Ausbildungsbetrieb (z.B. wegen Insolvenz) wechseln (mit höchstens qualifizierendem Abschluss der Mittelschule)
- Junge Menschen aus Berufsintegrationsklassen (BIK, BIK/V), Deutschklassen an Berufsschulen (DK-BS), Berufsintegrationsjahr (BIJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse)
- Junge Menschen, die auf Unterstützung durch Assistierte Ausbildung (AsA) angewiesen sind (AsA-Beginn spätestens 9 Monate nach Ausbildungsbeginn)
Das 25. Lebensjahr darf am Tag des Ausbildungsbeginns noch nicht vollendet sein.
Förderfähig sind jungen Menschen mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft sowie junge Menschen, die sich am Tag des Beginns der Ausbildung mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) oder aufgrund einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG in Deutschland aufhalten. Geflüchtete mit einer Gestattung oder Duldung zählen nicht zur förderfähigen Zielgruppe.
Ausschlussgründe:
- bereits abgeschlossene Ausbildung nach BBiG oder HWO
- gleichzeitige Teilnahme an anderem geförderten Projekt mit Kofinanzierung der Ausbildungsvergütung
- weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für denselben Ausbildungsvertrag
Laufzeit und Voraussetzungen bei Teilzeitausbildungsverträgen
Gefördert werden Teilzeitausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Zielgruppe (siehe unten), die frühestens am 01.06.2025 ihre Ausbildung begonnen haben, mit einem Zuschuss in Höhe von 320 Euro monatlich. Der Bewilligungszeitraum ist unabhängig von der für den jeweiligen Beruf geregelten Ausbildungsdauer auf längstens 18 Monate beschränkt.
Förderfähig sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, die einen Teilzeitausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder der HWO abschließen und die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.
Eine Altersgrenze gibt es bei der Förderung in Teilzeit nicht.
Förderfähig sind jungen Menschen mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft sowie junge Menschen, die sich am Tag des Beginns der Teilzeitausbildung mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten. Geflüchtete mit einer Gestattung oder Duldung zählen nicht zur förderfähigen Zielgruppe.
Ausschlussgründe:
- bereits abgeschlossene Berufsausbildung
- zeitgleiche Absolvierung eines Studiums
- zeitgleicher Besuch einer Bildunsgeinrichtung zur Erlangung eines höherwertigen Bildungsabschlusses
- anderweitige Förderung aus öffentlichen Mitteln
- Fördervoraussetzungen nicht erfüllt
Bitte beachten Sie zudem die Informationen zur förderfähigen Zielgruppe sowie die aktuellen Förderhinweise: Homepage der Fördermaßnahme.
Zu den Anträgen und Förderrichtlinien
→ Eine erste Einschätzung darüber, ob Ihr Antrag erfolgsversprechend ist und sich die Antragstellung lohnt, erfahren Sie nach Beantwortung einfacher Fragen über den Fördercheck.
Wichtige Hinweise zur Antragsstellung:
- Der Projektantrag kann ausschließlich über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind elektronisch in gescannter Form einzureichen.
- Frist zur Antragsstellung: Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung gestellt werden. Für junge Menschen, die durch Assistierte Ausbildung (AsA) unterstützt werden, spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA.
- Wenn für dasselbe Ausbildungsverhältnis einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird, ist keine Förderung möglich (Doppelförderung).
- Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn das förderfähige Ausbildungsverhältnis mindestens sechs volle Monate bestanden hat.
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Beendigung des Bewilligungszeitraums, wenn der Betrieb online in ESF Bavaria 2021 die Auszahlung der Fördersumme beantragt.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Bitte beachten Sie auch, dass die Anträge spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn beim ZBFS eingehen müssen.
Bitte beachten Sie zudem die Informationen zur förderfähigen Zielgruppe sowie die aktuellen Förderhinweise.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921 605-3388
E-Mail: esf@zbfs.bayern.de
Weitere Fördermöglichkeiten für die Ausbildung finden Sie hier.