Ehrung für Diplom-IngenieureEhrenmeisterbrief
Die Verleihung erfolgt an HandwerkerInnen, die als Diplomingenieure bzw. Diplomingenieure (FH) den Nachweis
a) einer 30-jährigen selbständigen Tätigkeit im Handwerk,
b) einer 30-jährigen unselbständigen Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb erbringen können
und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
An Nichthandwerker/-innen kann der Ehrenmeisterbrief verliehen werden, wenn sie sich um das Schwäbische Handwerk in hervorragender Weise verdient gemacht haben.