Lieferkette
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PressemitteilungenEU-Lieferkettengesetz: Belastungen fürs Handwerk

  • Politisches Gespräch bei der HWK Schwaben mit MdEP Markus Ferber
  • Abstimmung zum Lieferkettengesetz Ende April im EU-Parlament
  • Ulrich Wagner: „Wir mahnen dringend Verbesserungen für Handwerksbetriebe an.“

 

Handwerksbetriebe sind bereits seit 2023 durch das deutsche Lieferkettengesetz mit belastet. Zwar sollten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei den entsprechenden Nachweispflichten ausgenommen sein, die Realität sieht aber anders aus: „Wir sprechen mit Betrieben, die von großen Industrieunternehmen beispielsweise umfangreiche Fragenkataloge zugeschickt bekommen. Sie werden durch den sogenannten Trickle-down-Effekt in Mitverantwortung genommen. Für Handwerksbetriebe bedeutet das einen sehr hohen Aufwand. Teilweise ist es für unsere Unternehmen schlicht und ergreifend sehr schwer oder sogar nicht möglich, ihre Lieferketten nachzuverfolgen“, stellt Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben fest. Wagner möchte aber auch betonen: „Mit den Zielen, die hinter dem Lieferkettengesetz stehen, sind wir vollkommen einverstanden. Wir sind uns alle einig, dass Umweltschutz und Menschenrechte immer an oberster Stelle stehen müssen. Aber es kann nicht sein, dass Handwerksbetriebe bei diesem Thema mit in die Pflicht und in die Haftung genommen werden. Zudem sind die rechtlichen Konsequenzen noch gar nicht absehbar.“

 

Markus Ferber, Europaabgeordneter aus Schwaben, stimmt Wagner zu: „Unsere Handwerksbetriebe werden völlig überbordet mit Bürokratie. Es kann nicht Aufgabe der Betriebe sein, dafür zu sorgen, dass geltendes Recht eingehalten wird. Das müssen schon die Staaten selber machen.“ Voraussichtlich am 24. April steht das Lieferkettengesetz zur Abstimmung im Europaparlament. Trotz der Zustimmung des Europäischen Rats vergangene Woche, ist der Ausgang im Parlament noch offen. Ferber: „Ich werde gegen das Lieferkettengesetz, wie es jetzt vorliegt, stimmen. Es ist völlig unausgegoren und es macht keinen Sinn, dass auch Länder der Europäischen Union mitberücksichtigt werden müssen, wenn ich Lieferbeziehungen dokumentieren muss.“ Die Handwerkskammer für Schwaben fordert eine Befreiung von Handwerksbetrieben bei der Dokumentationspflicht zum Lieferkettengesetz, wenn sie ihre Lieferbeziehungen lediglich innerhalb der Europäischen Union haben.



Das EU-Lieferkettengesetz soll nach einer Übergangsfrist von drei Jahren zunächst für Unternehmen mit einer Zahl von 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro gelten. Bis zur endgültigen Umsetzung sollen Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro in die Pflicht genommen werden. HWK-Hauptgeschäftsführer betont nochmals mit Nachdruck: „Wir können nicht sagen, wie und in welchem Umfang die direkt betroffenen größeren Unternehmen ihre Auskunftspflichten an KMU zukünftig durchreichen werden. Für mich ist aber jetzt schon vollkommen klar, dass sich diese Tendenz mit einem EU-Lieferkettengesetz in seiner jetzigen Form massiv verstärken wird. Dieses Gesetz ist eine völlig unnötige neue Belastung für die betroffenen Handwerksbetriebe, die ohnehin schon unter einer riesigen Bürokratie leiden. Wir mahnen dringend Verbesserungen und Erleichterungen für unsere Handwerksbetriebe an.“

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